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Eine Vereinsförderrichtlinie tritt in Kraft
Die Vereinsförderrichtlinie mit Gemeinderatsbeschluss vom 02.03.2023 tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Die Vereinsförderrichtlinie mit Gemeinderatsbeschluss vom 02.03.2023 tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.