Sie finden hier Informationen zu möglichen Umwelt- und Naturgefahren wie zum Beispiel Hochwasser.

Katastrophen gehören zum Leben. Fast täglich können wir über Katastrophen und größere Schadensereignisse in den vielfältigen Medien lesen und nehmen die Bilder von Zerstörung und Leid wahr. Dabei gibt es nicht nur die großen Katastrophen, die ganze Landstriche für lange Zeit betreffen. Ein örtlicher Starkregen, ein schwerer Sturm, in der Folge ein Stromausfall oder ein Hausbrand können eine ganz persönliche Katastrophe auslösen, die es zu bewältigen gilt. In Deutschland gibt es viele Einrichtungen, die bereit stehen, um Gefahren zu bannen. Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste sind zur alltäglichen Hilfe da. Aber auch die beste Hilfe ist nicht immer sofort zur Stelle. Bei einer großflächigen und sehr schweren Katastrophe können die Rettungskräfte nicht überall sein. Wenn Sie sich und Ihren Nachbarn selbst helfen können, sind Sie klar im Vorteil. Es kommt dann auf jeden Einzelnen an.

Die Gemeinde Sipplingen hat Ihnen eine Übersicht an hilfreichen Broschüren des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zusammengestellt, damit Sie Ihren persönlichen Notfallplan entwickeln und die richtige private Vorsorge betreiben können.

Bitte nehmen Sie sich die Zeit, damit Sie im Katastrophenfall bestmöglich vorbereitet sind. Weitere Informationen finden Sie unter www.bbk.bund.de

Begriff und Organisation im Katastrophenfall

    Das jeweilige Bundesland ist nach dem Grundgesetz für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten zuständig ("Katastrophenschutz").

    Die jeweiligen Landesgesetze regeln, wann eine Katastrophe vorliegt.

    In Baden-Württemberg gelten dafür zwei Kriterien:

    • Ein eingetretenes oder unmittelbar drohendes Ereignis gefährdet oder beschädigt in besonderer Weise
      • das Leben oder die Gesundheit von zahlreichen Menschen und Tieren,
      • die Umwelt,
      • erhebliche Sachwerte oder
      • die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung.
    • Dieses Ereignis ist so schwerwiegend, dass die Katastrophenschutzbehörden die einheitliche Leitung der zu treffenden Gefahrenabwehrmaßnahmen übernehmen müssen.

    Katastrophenschutzbehörden

    Die Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Sie verfügen über Alarm- und Einsatzpläne sowie Versorgungskonzepte, die sie im Rahmen ihrer Notfallplanung und Notfallvorsorge erarbeitet haben. Dies versetzt sie in die Lage, im Katastrophenfall schnell und wirksam zu handeln. Lageabhängig koordiniert die Katastrophenschutzbehörde die Zusammenarbeit mit den mitwirkenden Stellen und Organisationen, wie den Feuerwehren, den Hilfsorganisationen, der Polizei sowie anderen Fachbehörden und weiteren beteiligten Stellen.

    Folgende Katastrophenschutzbehörden sind Ihre Ansprechpartner:

    • in der Regel vor Ort zuständig: das Landratsamt im Landkreis beziehungsweise das Bürgermeisteramt im Stadtkreis (Untere Katastrophenschutzbehörden)
    • für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen und für Einsatzlagen, die sich über einen Land- oder Stadtkreis hinaus erstrecken: die Regierungspräsidien (Höhere Katastrophenschutzbehörden)
    • für Aufgaben, die sich über einen Regierungsbezirk bzw. über Ländergrenzen hinaus erstrecken: das Innenministerium Baden-Württemberg (Oberste Katastrophenschutzbehörde)

    Für die operative Bekämpfung von Katastrophen ist vom Land ein Katastrophenschutzdienst mit der erforderlichen technischen und personellen Ausstattung eingerichtet. Er wird in Baden-Württemberg von den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen mit ihren ehrenamtlichen Helfern getragen. Sie alle gemeinsam gewährleisten den Schutz der Bevölkerung.

    Selbstschutz

    Hohe Sicherheitsstandards und umfangreiche Vorsorgemaßnahmen können nicht verhindern, dass das Land von Hochwasserereignissen, Sturmschäden oder größeren Unglücken betroffen ist.

    Katastrophenschutz bedeutet für die Bevölkerung daher auch, sich im eigenen Interesse so weit wie möglich selbst zu schützen. Ist ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen meist zu spät. Treffen Sie daher bereits jetzt eigene Vorkehrungen für mögliche Notfälle.

    Vertiefende Informationen

    Hilfe bei materiellen Schäden durch Naturereignisse

      Gegen materielle Schäden wie sie zum Beispiel durch Überschwemmungen entstehen können, sollten Sie sich versichern. Hochwasser gehören zu den sogenannten "Elementarschäden", zu denen auch Sturm, Blitzschlag oder Erdbeben zählen. In der Regel werden Naturkatastrophen und einige der o. g. Schadenarten nicht über die Standart-Hausratsversicherung abgedeckt.

      Vorsorge

      Lassen Sie die notwendige Vorsorge nicht außer Acht! Wer z. B. einen Öltank besitzt, sollte dafür Sorge tragen, dass bereits im Vorfeld - in Risikogebieten umso mehr - bestimmte Sicherungsmaßnahmen getroffen werden.

      Hilfe bei Schäden

      Wenn Schäden an Ihrem Eigentum durch Naturgewalten entstehen, sollten Sie schnellstmöglich Ihre Versicherung und ggf. auch Behörden (u a. bei Statik- oder Veterinärfragen etc.) darüber informieren sowie die Auswirkungen dokumentieren. Sie können zum Beispiel Fotos fertigen und beschädigte Gegenstände verwahren.

      Das Land gewährt bei Vorliegen der Voraussetzungen Soforthilfen für Privatpersonen nach den Richtlinien des Innenministeriums für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen.

      Vertiefende Informationen

      Vorsorge und Hilfe im Katastrophenfall oder bei Großschadenlagen

      In Ihrem Wohnort oder in direkter Nähe ist ein größeres Unglück geschehen, von dem Sie betroffen sind und Sie wollen sich darüber informieren, was Sie tun können oder wo Sie Hilfe bekommen können? Sie wollen mehr über die Notfallvorsorge wissen?

      Wo können Sie sich hinwenden?

      Hilfe- oder Auskunftsanfragen zu größeren Schadenereignissen (Naturereignisse und andere weiträumige Schadenlagen), richten Sie direkt an die unteren Katastrophenschutzbehörden (Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise).

      Tipp: Legen Sie sich alle wichtigen Telefonnummern an einem zentralen Ort bei Ihnen zu Hause bereit.

      Wählen Sie nur in Notfällen die Notrufnummer 112 oder, wenn Sie Hilfe durch die Polizei benötigen, die Nummer 110. Halten Sie die Notrufnummern für dringende Notfälle frei!

      Wie erfahren Sie von Katastrophen und anderen Gefahrenlagen?

      Sie werden durch die zuständigen staatlichen Stellen über die öffentlichen Medien (TV, Radio, Internet beziehungsweise Soziale Medien) informiert. Wir empfehlen Ihnen zudem die Nutzung der landesweit verfügbaren Notfall-Informations- und Nachrichten-App, kurz: NINA. NINA lässt sich einfach und kostenfrei auf Ihrem Smart-Phone installieren. Achten Sie vor Ort auch auf Lautsprecherdurchsagen von Einsatzfahrzeugen. Einige Kommunen verfügen auch über ein Sirenennetz zur Warnung der Bevölkerung. Ob in Ihrer Kommune Sirenen zur Warnung eingesetzt werden, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

      Tipp: Lassen Sie sich von der Warn-App NINA bei Gefahrenlagen in Ihrem Aufenthaltsgebiet alarmieren und informieren. Sie ist „die Sirene für die Hosentasche!“

      Verlassen Sie sich nicht auf ungesicherte Gerüchte in den sozialen Netzwerken und teilen Sie diese nicht.

      Wer hilft bei größeren Schadensereignissen?

      Baden-Württemberg verfügt über ein engmaschiges Netz der Gefahrenabwehr zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und ist auch auf größere Schadensereignisse vorbereitet. Für den Einsatz im Katastrophenfall gibt es besondere staatliche Stellen, die Katastrophenschutzbehörden, und im ganzen Land stehen bei den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen ausgebildete und ausgestattete Einheiten zur Verfügung, die schnelle Hilfe gewährleisten.

      Reichen die vorhandenen Kräfte nicht aus, können auch Einheiten anderer Länder und des Bundes, zum Beispiel das Technische Hilfswerk (THW), zur Hilfe gerufen werden.

      Zudem gibt es Abkommen mit anderen Staaten und internationalen Organisationen zu gegenseitigen Hilfeleistungen.

      Notfalltreffpunkt

      Die Energie- und Trinkwasserversorgung, die Versorgung mit Lebensmitteln sowie die Verfügbarkeit von Heizenergie und elektronischer Kommunikation ist jederzeit vorhanden. Trotzdem kann es in bestimmten Situationen zu einem Ausfall der Versorgungsleistungen kommen, die im Einzelfall auch Stunden oder Tage andauern können. Ihre Gemeinde und alle verantwortlichen Stellen werden versuchen alles zu tun, um Ihnen schnell zu helfen.

      Bitte haben Sie aber Verständnis, dass sie nicht überall gleichzeitig sein können.

      Von einem länger andauernden, großflächigen Stromausfall sind auch Sie betroffen! Beispielsweise kann es zum Ausfall der Heizungsanlagen, der Sanitäreinrichtungen und der Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten in Wohngebäuden kommen (Telefon, Handy, Internet, Fernsehen und Radio). Verschärft wird die Situation im Einzelfall, wenn medizinische Geräte für den Heimgebrauch betroffen sind. Auch während des Stromausfalls kann es zu einem Notfall kommen, in dem Sie Hilfe der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder der Polizei benötigen.

      Der Notfalltreffpunkt ist ein Angebot Ihrer Gemeinde und dient dazu, Ihnen zu helfen. Notfalltreffpunkte sind mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet.

      Ab wann Ihr Notfalltreffpunkt in Betrieb geht und welche Leistungen er bietet, erfahren Sie von Ihrer Gemeinde.

      Wie sollen Sie sich im Katastrophenfall verhalten?

      Auch nach dem Eintreten eines Not- oder Katastrophenfalls können Sie dazu beitragen, dass Gefahren für Ihre Gesundheit und Ihr Eigentum möglichst gering bleiben und dass die zuständigen Behörden und Organisationen schnell und effektiv Hilfe leisten können.

      Beachten Sie die Anweisungen durch die Behörden und Hilfsorganisationen

      • Schalten Sie das Radio an.
      • Schauen Sie bei schwerwiegenden Ereignissen auch nach Ihren Nachbarn und unterstützen Sie sich bis zum Eintreffen von Hilfe gegenseitig.
      • Bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr!

      Tipp: Neben allgemeinen Verhaltenshinweisen für Notrufe gibt es je nach Art des Ereignisses (zum Beispiel Sturm, Hochwasser) besondere Verhaltensratschläge, mit welchen Sie sich für Ihr Aufenthaltsgebiet vertraut machen sollten.

      Wie können Sie selbst Notfallvorsorge treffen?

      Selbstverständlich wird staatliche Vorsorge für Krisenfälle getroffen. Jedoch ist für eine effektive Krisenbewältigung auch Ihre Mithilfe erforderlich. Haben Sie die wichtigsten Dokumente griffbereit? Können Sie auf einen Notvorrat zurückgreifen und sich einige Tage selbst versorgen? Auch wenn es aktuell keinen Anlass zur Sorge gibt, kann beispielsweise der Strom unvorhergesehen ausfallen, eine Naturkatastrophe eintreten oder eine schwere Krankheitswelle ausbrechen.

      Tipp: Um auf einen Versorgungsengpass vorbereitet zu sein, sollten sie sich eine private Vorratshaltung anlegen. Ein Teil dieser Vorräte sollte bei einem Ausfall der Strom- und Energieversorgung nicht für den Verzehr erhitzt werden müssen. Denken Sie auch an ein batteriebetriebenes Radio, um bei einem Stromausfall weiterhin informiert zu werden.

      Die Broschüre "Katastrophenalarm, Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bietet Ihnen Anregungen, wie Sie sich auf eine Notfallsituation vorbereiten können.

      Gibt es finanzielle Unterstützung im Katastrophenfall?

      Das Land gewährt Soforthilfen für Privatpersonen nach den Richtlinien des Innenministeriums für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen.

      Vertiefende Informationen

      Hilfe bei materiellen Schäden durch Naturereignisse

        Gegen materielle Schäden wie sie zum Beispiel durch Überschwemmungen entstehen können, sollten Sie sich versichern. Hochwasser gehören zu den sogenannten "Elementarschäden", zu denen auch Sturm, Blitzschlag oder Erdbeben zählen. In der Regel werden Naturkatastrophen und einige der o. g. Schadenarten nicht über die Standart-Hausratsversicherung abgedeckt.

        Vorsorge

        Lassen Sie die notwendige Vorsorge nicht außer Acht! Wer z. B. einen Öltank besitzt, sollte dafür Sorge tragen, dass bereits im Vorfeld - in Risikogebieten umso mehr - bestimmte Sicherungsmaßnahmen getroffen werden.

        Hilfe bei Schäden

        Wenn Schäden an Ihrem Eigentum durch Naturgewalten entstehen, sollten Sie schnellstmöglich Ihre Versicherung und ggf. auch Behörden (u a. bei Statik- oder Veterinärfragen etc.) darüber informieren sowie die Auswirkungen dokumentieren. Sie können zum Beispiel Fotos fertigen und beschädigte Gegenstände verwahren.

        Das Land gewährt bei Vorliegen der Voraussetzungen Soforthilfen für Privatpersonen nach den Richtlinien des Innenministeriums für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen.

        Vertiefende Informationen

        Vermisstensuche und psychische Ausnahmesituationen

          Katastrophen oder größere Schadenereignisse mit vielen Verletzten treffen Menschen oft unvorbereitet und überraschend. Je nach Ereignis sind Sie mit Gefahren für die Gesundheit, die Existenz oder das Leben verbunden. Flucht oder vorübergehenden Evakuierung lassen sich nicht ausschließen. Im Katastrophenfall kann es zur Trennung von Familien kommen oder eine solche kann mit dem Verlust des gesamten Besitzes verbunden sein. Betroffene befinden sich zusätzlich zum Schadenereignis oft in einem extremen seelischen Belastungszustand.

          Personenauskunftsstellen

          Personenauskunftsstellen können Ihnen vor Ort helfen, vermisste Angehörige zu suchen und die Familie wieder zusammenzuführen. In Baden-Württemberg wird diese Aufgabe in der Regel durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Kreisauskunftsbüros wahrgenommen. Auch die Polizei richtet im Katastrophenfall solche Auskunftsstellen ein. Bei den Personenauskunftsstellen kommen erfahrene und geschulte Personen zum Einsatz. Es werden Suchanfragen zu vermissten Angehörigen aufgenommen und bearbeitet. Zudem dokumentieren diese zur schnellen Familienzusammenführung mit Ihrem Einverständnis den Verbleib von Angehörigen.

          Die Telefonnummern werden bei Bedarf über die Medien veröffentlicht.

          Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

          Ein schweres Unglück stellt für Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen oder Vermissende eine große psychische Belastung dar. Auch ehrenamtliche und hauptberufliche Helferinnen und Helfer werden oft nicht nur physisch, sondern auch psychisch durch Einsatzsituationen besonders belastet.

          Mit den Kräften der in der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) in Baden-Württemberg flächendeckend tätigen Hilfsorganisationen und Kirchen kann Betroffenen bei Einsatzlagen im Notfall wirkungsvolle Unterstützung angeboten werden. Die bei der Landesfeuerwehrschule Bruchsal eingerichtete Landeszentralstelle PSNV nimmt dabei koordinierende und unterstützende Aufgaben wahr.

          Vertiefende Informationen

          Notfallseelsorge Baden-Württemberg

           

          Vermisstensuche und psychische Ausnahmesituationen

            Katastrophen oder größere Schadenereignisse mit vielen Verletzten treffen Menschen oft unvorbereitet und überraschend. Je nach Ereignis sind Sie mit Gefahren für die Gesundheit, die Existenz oder das Leben verbunden. Flucht oder vorübergehenden Evakuierung lassen sich nicht ausschließen. Im Katastrophenfall kann es zur Trennung von Familien kommen oder eine solche kann mit dem Verlust des gesamten Besitzes verbunden sein. Betroffene befinden sich zusätzlich zum Schadenereignis oft in einem extremen seelischen Belastungszustand.

            Personenauskunftsstellen

            Personenauskunftsstellen können Ihnen vor Ort helfen, vermisste Angehörige zu suchen und die Familie wieder zusammenzuführen. In Baden-Württemberg wird diese Aufgabe in der Regel durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Kreisauskunftsbüros wahrgenommen. Auch die Polizei richtet im Katastrophenfall solche Auskunftsstellen ein. Bei den Personenauskunftsstellen kommen erfahrene und geschulte Personen zum Einsatz. Es werden Suchanfragen zu vermissten Angehörigen aufgenommen und bearbeitet. Zudem dokumentieren diese zur schnellen Familienzusammenführung mit Ihrem Einverständnis den Verbleib von Angehörigen.

            Die Telefonnummern werden bei Bedarf über die Medien veröffentlicht.

            Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

            Ein schweres Unglück stellt für Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen oder Vermissende eine große psychische Belastung dar. Auch ehrenamtliche und hauptberufliche Helferinnen und Helfer werden oft nicht nur physisch, sondern auch psychisch durch Einsatzsituationen besonders belastet.

            Mit den Kräften der in der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) in Baden-Württemberg flächendeckend tätigen Hilfsorganisationen und Kirchen kann Betroffenen bei Einsatzlagen im Notfall wirkungsvolle Unterstützung angeboten werden. Die bei der Landesfeuerwehrschule Bruchsal eingerichtete Landeszentralstelle PSNV nimmt dabei koordinierende und unterstützende Aufgaben wahr.

            Vertiefende Informationen

            Notfallseelsorge Baden-Württemberg

             

            Warnung und Information in Gefahrenlagen

              Brände, Bombenfunde, Trinkwasserverunreinigungen oder andere Gefahrenlagen - die frühzeitige Warnung und schnelle Information der Bevölkerung bei Gefahren sowie die Bereitstellung von Handlungsempfehlungen sind wichtige Aufgaben der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden in Baden-Württemberg.

              Mit der kostenlosen Warn-App NINA erhalten Sie rund um die Uhr schnelle und gesicherte Informationen über Gefahrenlagen per Push-Benachrichtigung.
              Auch Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der Hochwasservorhersagezentralen können über NINA bezogen werden.

              Mit Cell Broadcast können Sie Warnmeldungen direkt auf Ihr Mobiltelefon erhalten. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Gerät Cell Broadcast-Nachrichten empfangen kann und passen Sie bei Bedarf die Einstellungen im Betriebssystem des Gerätes an.

              Damit Sie auch bei einem Stromausfall bei Bedarf notwendige Informationen erhalten, sollten Sie ein batteriebetriebenes Radio und passende Ersatzbatterien zu Hause haben.
              Als Alternative können Sie natürlich auch Ihr Autoradio nutzen.

              Soweit vorhanden, wird auf örtliche Gefahren zudem mit Warnsirenen aufmerksam gemacht.
              Ob es in Ihrem Heimatort Sirenen gibt und für welche Gefahrenlagen sie eingesetzt werden, erfahren Sie von Ihrer Gemeindeverwaltung.
              Alternativ oder ergänzend können im Gefahrenbereich auch Durchsagen über Einsatzfahrzeuge mit Lautsprechern erfolgen.

              Mit dem Sonderinformationsdienst der Landesregierung hat Baden-Württemberg zudem ein spezielles, ressortübergreifendes Internetangebot geschaffen, in dem Sie in einem Katastrophenfall oder bei einem größeren Schadensereignis in Baden-Württemberg Informationen finden.
              Je nach Bedarf werden Informationen wie Lageberichte, Pressemitteilungen, Warnungen, Aufrufe, Fahndungsmeldungen, Vermisstenmeldungen, Verhaltensempfehlungen, Hintergrundinformationen sowie Ansprechpersonen für Angehörige und Betroffene eingestellt.
              Die Internetseiten sind auf sehr leistungsfähigen und weitgehend ausfallsicheren Servern gespeichert. Damit sich die Inhalte auch bei einer hohen Auslastung des Servers beziehungsweise der Netzanbindung schnellstmöglich laden, besteht der Auftritt aus Seiten ohne besondere grafische und multimediale Elemente.

              Vertiefende Informationen

              Die Hochwasser der vergangenen Jahre haben eindrücklich gezeigt, wie aktuell das Thema Hochwasser bei uns in Baden-Württemberg ist.
              Vor dem Hintergrund aktueller Erkenntnisse wird der Klimawandel die Hochwassersituation in Zukunft noch verschärfen.

              Hochwasser sind natürliche Ereignisse, die nicht verhindert werden können und große Risiken für Menschenleben und Sachwerte darstellen.

              Durch zerstörte Straßen oder Versorgungsleitungen können zudem Folgeschäden wie die Unterbrechung von Produktionsabläufen eintreten.

              Diese Risiken können durch eine gute Hochwasservorsorge erheblich vermindert werden.

               

              Checkliste für Hochwasser

                Bürgerinnen und Bürger können viel tun, um sich und ihr Eigentum vor den Folgen eines Hochwassers zu schützen.

                Ihre Eigenvorsorge ist wichtig, denn die technischen Hochwasserschutzeinrichtungen wirken immer nur im Rahmen ihrer Bemessungsgrenzen und können damit keinen hundertprozentigen Schutz bieten.

                Die Feuerwehr wird sich im Ernstfall erst um die Objekte kümmern, bei denen Leib und Leben von Menschen oder besonders wertvolle Gegenstände gefährdet sind.
                Nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen.

                Informieren Sie sich!
                In der Hochwassergefahrenkarte können Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen sowie Mieter und Mieterinnen sehen, ob und in welchem Ausmaß ihre Häuser und Wohnungen von Hochwasser betroffen sein können.
                Aktuelle Informationen zur Hochwassersituation liefert die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ).
                Aktuelle Wetterwarnungen gibt der Deutsche Wetterdienst heraus.

                Schon bei der Planung und dem Bau können Eigentümer Maßnahmen treffen, zum Beispiel auf einen Keller verzichten und geeignete Baumaterialien verwenden.
                Doch auch an bestehenden Gebäuden lässt sich viel erreichen, beispielsweise über den Einbau von Rückschlagklappen oder mit mobilen Einrichtungen zur Abdichtung von Kellerschächten oder Türen.

                Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff und darf auch bei Hochwasser nicht austreten.
                Daher sind Energieträger wie Holzpellets oder Erdgas prinzipiell besser geeignet.
                Ist Heizöl die einzige Alternative, muss der Öltank hochwassersicher installiert werden.

                Weitere Maßnahmen der Eigenvorsorge sind die Aufstellung eines privaten Notfallplans und die finanzielle Absicherung durch Rücklagen oder Versicherungen.

                Vertiefende Informationen

                Rechtsgrundlage

                § 5 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (Allgemeine Sorgfaltspflichten)

                 

                Hochwasserangepasstes Planen und Bauen

                  Liegt Ihr Grundstück in einem hochwassergefährdeten Gebiet, ist es sinnvoll, schon bei Planung des Gebäudes geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch die Schäden in größerem Umfang vermieden werden können.
                  Dies können Sie beispielsweise tun, indem Sie das Kellergeschoss wasserdicht bauen beziehungsweise ganz auf Kellerräume verzichten oder tiefer gelegene Gebäudeöffnungen verschließen.
                  Die Bauweise des Gebäudes und die Wahl der jeweiligen Baumaterialien haben hier entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Hochwasserschäden.
                  Öltanks in hochwassergefährdeten Gebieten müssen speziell gesichert werden.

                  Vor Beginn der Planung von Bau- oder Sanierungsmaßnahmen sollten Sie alle verfügbaren Informationen in Bezug auf die Überschwemmungsgefahr Ihres Grundstücks einholen. Dazu können Sie die Hochwassergefahrenkarten des Landes Baden-Württemberg nutzen.
                  Achten Sie auch auf die Überschwemmungsgefahr durch Starkregen.
                  Jeder Bauherr beziehungsweise jede Bauherrin ist bei einer möglichen Bedrohung durch Hochwasser gesetzlich verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.

                  Tipp: Um das wirtschaftliche Risiko zu mindern, kann auch der Abschluss einer Hochwasserversicherung beziehungsweise einer Elementarschadenversicherung sinnvoll sein.

                  Vertiefende Informationen

                  Rechtsgrundlage

                  § 65 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) (Überschwemmungsgebiete) (zu §§ 76 und 78 Wasserhaushaltsgesetz)

                  §5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (Allgemeine Sorgfaltspflichten)

                   

                  Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg

                    Viele Akteure tragen dazu bei, die nachteiligen Folgen von Hochwasser zu verringern: Von der Wasserwirtschaft über die Kommunen bis hin zu den Unternehmen sowie den Bürgerinnen und Bürgern.

                    Sie alle hat das Land Baden-Württemberg schon im Jahr 2003 mit der „Strategie zur Schadensminderung“ zusammengebracht, damit geeignete Maßnahmen zur Minderung der Schäden durch Hochwasser koordiniert werden.
                    Die Strategie des Landes wurde im Jahr 2014 weiterentwickelt und mit den Vorgaben der EU-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) synchronisiert.
                    Im Jahr 2022 wurde die Hochwasserstrategie des Landes aufgrund der Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen im Jahr 2021 und dem weiterentwickelten Starkregenrisikomanagement fortgeschrieben.

                    „Gemeinsam“ ist der Leitgedanke des Hochwasserrisikomanagements. Neben den Kommunen und dem Land spielen weitere Akteure wichtige Rollen, wenn es darum geht, die Risiken durch Hochwasser und Starkregen zu erkennen und zu reduzieren. Vertreter all dieser Gruppen vereinbarten in einem Zehn-Punkte-Programm die wichtigsten Prinzipien, um Hochwasserrisiken zu verringern. Die Grundlagen für ein koordiniertes, in die Zukunft gerichtetes Hochwasserrisikomanagement wurden damit geschaffen.

                    „Verringern“ heißt dabei nicht „verhindern“, denn ein Verhindern von Hochwasser und Starkregen wird nie vollständig möglich sein. Durch die Kombination unterschiedlicher Maßnahmen zum Umgang mit den Risiken wird vielmehr angestrebt, als Gesellschaft die Fähigkeit zu entwickeln, Hochwasser- und Starkregenereignisse mit möglichst geringen Schäden zu bewältigen und wichtige Funktionen und Strukturen schnellstmöglich wiederherzustellen bzw. zu reorganisieren.

                    Die konkreten Maßnahmen zur Vorsorge, zum Schutz und zum Umgang mit Risiken auf lokaler Ebene werden in Maßnahmenberichten dokumentiert. Diese Berichte fassen für jede potentiell betroffene Kommune zusammen, wie weit die Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos schon umgesetzt sind. Außerdem zeigen sie den Handlungsbedarf auf.

                    Vertiefende Informationen

                    Starkregen

                      Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal begrenzt intensiv regnet.

                      Der Deutsche Wetterdienst spricht von Starkregen oder Starkniederschlag, wenn in einer Stunde mehr als 10 mm beziehungsweise in 6 Stunden mehr als 20 mm Regen fallen.

                      Diese Niederschläge haben in der Regel eine sehr geringe räumliche Ausdehnung. Starkregenereignisse stellen ein schwer zu kalkulierendes Überschwemmungsrisiko dar. Gerade in den Sommermonaten verursacht Starkregen in Verbindung mit heftigen Gewittern oft große Schäden.
                      Im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt eines Regenereignisses kaum vorherzusagen. Daher kann Starkregen für die Betroffenen sehr überraschend auftreten.

                      In hügeligem oder bergigem Gelände fließt das Wasser zum großen Teil außerhalb von Gewässern auf der Geländeoberfläche als Sturzflut ab. Solche Sturzfluten verfügen über hohe Strömungskräfte und können große Mengen an Treibgut wie Holz, Heu- und Silageballen und erodierte Materialien wie Boden oder Geröll mit sich reißen. Dieses Material sammelt sich an Verdolungseinläufen, Verrohrungen, Brücken, Stegen, Zäunen oder Rechen. Durch den Rückstau wird das umliegende Gelände überflutet. Es kann zu weiteren schweren Schäden an Gebäuden und Infrastruktur kommen.

                      Auch in der Ebene können Starkniederschläge Überflutungen verursachen.
                      Da die großen Wassermengen meistens über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze liegen, können sie weite Flächen schnell unter Wasser setzen. Vor allem die Bebauung und Infrastruktur in den Senken können dabei erheblich geschädigt werden.

                      Vertiefende Informationen

                      Informationsquellen:

                      Versicherung gegen Hochwasserschäden

                        Auch bei guter Vorsorge kann Hochwasser erhebliche finanzielle Folgen haben. Bürgerinnen und Bürger sollten daher finanzielle Rücklagen bilden oder eine geeignete Versicherung abschließen.

                        Vertiefende Informationen

                        Informationen und Beratung zur Zusatzversicherung gegen Hochwasserschäden (Erweiterte Elementarschadenversicherung) geben

                        Weitere Informationen und zusätzliches Informationsmaterial finden Sie

                        Weiterführende Informationen und Links

                          Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Hochwasser":

                          Schadstoffemissionen durch Verkehr und Industrieanlagen sowie intensive Landwirtschaft und Heizungsanlagen gehören zu den Hauptverursachern von Luftverschmutzung.

                          Luftschadstoffe

                          Substanzen, die die Atemluft belasten, sind zum Beispiel Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (PM10 und PM2,5), Ozon (O3), Ammoniak (NH3), Schwefeldioxid (SO2) und Kohlenmonoxid (CO).

                          Stickstoffdioxid - NO2

                          Stickstoffoxide (NOx), vor allem Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2), werden zum größten Teil durch den Straßenverkehr verursacht, entstehen aber auch als Abgase von Industrieanlagen oder von Kraft- und Fernheizwerken. Stickstoffdioxid kann die Atemwege reizen und schädigen. Sie sind auch an der Bildung von Feinstaub und bodennahem Ozon beteiligt.

                          Seit 1. Januar 2010 gelten europaweit Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2). Der zulässige Jahresmittelwert beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Der zugelassene Einstundenmittelwert beträgt 200 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dieser darf höchstens 18 mal im Jahr überschritten werden.

                          Die Luftqualität hat sich durch zahlreiche Luftreinhaltemaßnahmen in den letzten Jahren deutlich verbessert. So wurden unter anderem Umweltzonen eingerichtet. In diesen Zonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die über eine spezielle Schadstoffplakette verfügen und bestimmte Schadstoffnormen einhalten.

                          Im Jahr 2022 wurde der Grenzwert für den NO2-Jahresmittelwert in Baden-Württemberg erstmals flächendeckend eingehalten.

                          Feinstaub

                          Feinstaubpartikel PM10 haben eine aerodynamische Form mit einem Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer und können deshalb eingeatmet werden und die Atemwege belasten.

                          Seit 1. Januar 2005 gelten europaweit Immissionsgrenzwerte für Feinstaub PM10. Im Jahresdurchschnitt darf ihr Anteil nicht über 40 Mikrogramm pro Kubikmeter ansteigen.
                          Der zulässige Tagesmittelwert liegt bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dieser darf an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden.

                          Seit dem Jahr 2015 gilt auch für Feinstaub PM2,5 ein Immissionsgrenzwert. Im Jahresdurchschnitt darf der PM2,5-Wert 25 Mikrogramm pro Kubikmeter nicht übersteigen.

                          Im Jahr 2018 wurden erstmals deutschlandweit die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub PM10 flächendeckend eingehalten.

                          Ozon - O3

                          Ozon tritt vor allem in der Erdatmosphäre in einer Höhe von über 10 Kilometern auf. Die Ozonschicht schirmt die Erde vor der Ultraviolettstrahlung der Sonne ab.

                          In Bodennähe tritt ebenfalls Ozon auf, das aus Sauerstoff und Luftverunreinigungen, vor allem aus dem Straßenverkehr, gebildet wird.
                          Dieser Prozess wird durch Sonnenstrahlung und warme Temperaturen begünstigt und die Ozonkonzentration in der Luft steigt an.
                          Bei hohen Ozonwerten kann es zu Reizungen der Atemwege und zu Kopfschmerzen kommen.
                          Vermeiden Sie es, während hoher Ozonkonzentration Sport zu treiben oder aktiv im Freien zu arbeiten.

                          Seit dem Jahr 2010 beträgt der Zielwert für Ozon 120 Mikrogramm pro Kubikmeter als Achtstundenmittelwert, der an höchstens 25 Tagen im Jahr überschritten werden darf.

                          Ammoniak - NH3

                          Ammoniak (NH3) entsteht durch den mikrobiellen Abbau von abgestorbenen Pflanzen, tierischen Exkrementen sowie anderen stickstoffhaltigen organischen Materialien.
                          Den größten Anteil der Ammoniakfreisetzung verursacht mit rund 90 Prozent die Intensivtierhaltungen (insbesondere die Rinderhaltung) durch die direkten Emissionen der Tierställe, aber auch durch Lagerung und Ausbringung von Gülle oder Festmist.
                          Als nicht landwirtschaftliche Quelle ist der Verkehr zu nennen.

                          Das freigesetzte Ammoniak reagiert mit den in der Atmosphäre vorhandenen Säuren wie Schwefel- oder Salpetersäure. Dabei entstehen Ammonium und seine Salze, die zur Bildung von sekundären anorganischen Aerosolen als Bestandteil des Feinstaubs beitragen. Diese Ammoniumsalze werden über weite Strecken transportiert und gelangen so in weit entfernte Regionen.

                          Schwefeldioxid - SO2

                          Schwefeldioxid entsteht bei der Verbrennung von fossilen Brennstoffen, wie zum Beispiel Kohle und Erdöl. Die SO2-Emissionen konnten in den letzten 20 Jahren um knapp 90 Prozent reduziert werden.
                          Dies ist vor allem durch die Einführung schwefelarmer Brenn- und Treibstoffe sowie durch die Ausrüstung von großen Industrieanlagen mit Abluftreinigungsanlagen gelungen.

                          Kohlenmonoxid - CO

                          Kohlenmonoxid entsteht, wenn organische Stoffe wie beispielsweise Holz, Kohle oder Öl unvollständig verbrennen. Auch Zigarettenrauch enthält Kohlenmonoxid.
                          Durch den Einsatz von Katalysatoren konnte der Ausstoß von Kohlenmonoxid durch den Straßenverkehr stark reduziert werden.

                          Hinweis: In Wohnräumen besteht die Gefahr, dass durch die Heizungsanlage Kohlenmonoxid entweicht. Lassen Sie deshalb Ihre Heizungsanlage regelmäßig vom Schornsteinfeger oder einem Fachbetrieb des Heizungsgewerbes kontrollieren.

                          Vertiefende Informationen

                          Bei der Belastung des Menschen durch ionisierende Strahlung wird unterschieden zwischen natürlicher, zivilisatorisch bedingter und beruflicher Exposition.

                          Zur natürlichen Exposition gehört die Belastung durch die kosmische Höhenstrahlung und durch ionisierende Strahlung ausgehend von natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen in Luft, Wasser und Boden. Radioaktive Stoffe wie das Edelgas Radon-222, Uran oder Kalium-40 kommen in der Natur in bestimmten Gesteinen und in Böden vor. Andere radioaktive Stoffe wie beispielsweise Kohlenstoff-14 oder Tritium entstehen durch Wechselwirkung von Atomkernen in der Atmosphäre mit kosmischer Strahlung.
                          Die jährliche natürliche Strahlenbelastung einer Person in Deutschland beträgt durchschnittlich 2,1 Millisievert. Dies ist ein Mittelwert über die gesamte Bevölkerung.
                          Je nach Wohnort, Ernährungs- und Lebensgewohnheiten kann die jährliche natürliche Strahlenbelastung einer Person zwischen etwa einem bis zu zehn Millisievert betragen.

                          Zur zivilisatorisch bedingten Exposition trägt entscheidend die medizinische Anwendung ionisierender Strahlung bei, wie das Röntgen und die Verwendung von radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin. Die mittlere Strahlenbelastung aus der medizinischen Anwendung ionisierender Strahlung beträgt in Deutschland etwa 1,7 Millisievert pro Jahr.

                          Zur zivilisatorisch bedingten Exposition tragen mit einer vergleichsweise geringen Strahlenbelastung von weniger als 0,05 Millisievert pro Jahr bei:

                          • Flugreisen
                          • der Betrieb der Kernkraftwerke,
                          • radioaktive Stoffe in Industrie, Technik und Haushalt,
                          • der Fallout von Kernwaffentests und
                          • der Reaktorunfall von Tschernobyl.

                           Aufgrund der beruflichen Exposition wird in Deutschland die Strahlenbelastung von etwa 400.000 Personen überwacht. Dies betrifft die Berufsgruppen in der Medizin, Kerntechnik und Industrie. Aber auch in Wasserwerken, im Bergbau und in Flugzeugen wird die Strahlenbelastung des Personals überwacht.

                          Radioaktive Stoffe entstehen auch bei der Kernspaltung in Kernkraftwerken. In Baden-Württemberg wurde die letzte laufende Anlage, das Kernkraftwerk Neckarwestheim II, am 15.04.2023 planmäßig vom Netz genommen.

                          Vertiefende Informationen

                          Strahlenpegel um die Kraftwerksstandorte und in den vier Regierungsbezirken
                          Informationen zu Radioaktivität und Strahlenschutz auf der Internetseite des Umweltministeriums

                          Rechtsgrundlage

                          Die Baustelle unter dem Fenster, die Bundesstraße gleich um die Ecke und dann noch der Nachbar mit seinem Rasenmäher. Aus Sicht der Bevölkerung ist Lärm das drängendste Umweltproblem überhaupt.

                          Wenn der Körper lauten Geräuschen ausgesetzt ist, kann das zu Stressreaktionen wie Schlafstörungen bis hin zu Gehör- oder Herz-Kreislaufschäden führen.

                          Lärm wird in verschiedene Kategorien eingeteilt:

                          • Verkehrslärm
                          • Gewerbe- und Industrielärm
                          • Baustellenlärm
                          • Gerätelärm
                          • Sport- und Freizeitlärm
                          • Nachbarschaftslärm

                          Unser Lärmempfinden ist stark subjektiv geprägt. So stört ein Geräusch denjenigen, der es verursacht, sehr viel weniger als denjenigen, der ihm ausgesetzt ist.
                          Auch das Wissen über den Ursprung eines Geräusches und die Gründe dafür machen die Belastung für manche Menschen erträglicher.

                          Je nach Art und Verursacher gibt es unterschiedliche Grenz- und Richtwerte für Lärm. 

                          Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union werden die Mitgliedsländer verpflichtet, die Belastung ihrer Bevölkerung durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm sowie den Lärm in Ballungsgebieten zu berechnen und zu kartieren.
                          Aufbauend auf diesen Lärmkarten müssen Lärmaktionspläne erstellt werden.

                          In Baden-Württemberg ist der Flughafen in Stuttgart die einzige Quelle für Fluglärm, die groß genug ist, um kartiert zu werden.
                          Die Strecken der Deutschen Bahn erfasst das Eisenbahn-Bundesamt.
                          Dem Land obliegt die Kartierung der nicht-bundeseigenen Bahnstrecken.

                          Zuständig für die Erstellung von Lärmaktionsplänen sind in Baden-Württemberg die Städte und Gemeinden, für den Flughafen Stuttgart das Regierungspräsidium Stuttgart.

                          Vertiefende Informationen

                          Rechtsgrundlage

                          Zum Thema Lärm gibt eine Vielzahl von Richtlinien, Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften.

                          Die nachfolgende Liste nennt ausgewählte Beispiele aus verschiedenen Lärmkategorien:

                          Von Wärmebelastung sind alle Menschen betroffen, da hohe Temperaturen den Körper stark beanspruchen, um eine konstante Körpertemperatur von 37°C aufrecht zu erhalten. Die dafür benötigten Thermoregulationsmechanismen wie Schwitzen und erhöhte Durchblutung steigern den Energie-, Wasser- und Salzbedarf. Insbesondere Hitzewellen mit mehreren sehr heißen Tagen und warmen Nächten, die keine Abkühlung bringen, stellen den Körper vor eine Herausforderung. Besonders gefährdet sind Personen mit eingeschränkter Anpassungskapazität, also vor allem Säuglinge und kleine Kinder, Schwangere, Menschen mit Behinderungen oder chronischen bzw. akuten Erkrankungen sowie ältere und pflegebedürftige Menschen. Weitere Risikogruppen stellen Menschen, die im Freien bzw. körperlich schwer arbeiten, Obdachlose sowie Sportler dar.

                          Hitze wirkt sich in vielfältiger Weise auf den Körper aus. Überhitzung, Wasser- und Elektrolytverlust belasten vor allem das Gehirn, den Kreislauf und die Nieren. Bestehende Erkrankungen z.B. von Herz, Lunge und Nieren können sich verschlimmern und letztlich kann Hitze auch zum Tod führen.

                          Bei starker Hitze sollten Sie grundsätzlich ausreichend trinken, wenn möglich direkte Sonne und körperliche Anstrengung vermeiden und auf Ihre Mitmenschen Acht geben. Achten Sie auf die Warnzeichen des Körpers: Kreislaufbeschwerden, Muskelkrämpfe, Übelkeit, Erschöpfungs- und Schwindelgefühle. Bemerken Sie bei sich oder Anderen Anzeichen einer Hitzeerkrankung, suchen Sie umgehend Schatten bzw. einen kühlen Ort auf und trinken Sie reichlich Wasser. Rufen Sie in Notfällen den Rettungsdienst!

                          Vertiefende Informationen