Öffentliche Bekanntmachungen
und ortsübliche Bekanntgaben
Veröffentlichungen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen und ortsüblichen Bekanntgaben der Gemeinde Sipplingen rechtswirksam im Internet unter www.sipplingen.de unter Angabe des Bereitstellungstages veröffentlicht werden (zum Beschluss). Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Gemeinde Sipplingen, Rathausstraße 10, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse zugesandt.
Die öffentlichen Bekanntmachungen des Gemeinderates finden Sie im Bürgerinfoportal.
Hier gelangen Sie zum Gemeinderecht der Gemeinde Sipplingen.
Öffentliche Ausschreibung von Bauarbeiten auf der Grundlage der VOB und des Kommunalen Vergabehandbuches für Baden-Württemberg (bereitgestellt am 07.10.2024)
Rechtsverordnung der Gemeinde Sipplingen über die Sperrzeiten in öffentlichen Gaststätten (bereitgestellt am 09.09.2024)
Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Gemeinde Sipplingen (Zweckentfremdungssatzung – ZwEFS) (bereitgestellt am 09.09.2024)
Satzung der Gemeinde Sipplingen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) (bereitgestellt am 09.09.2024)
Satzung über die 3. Änderung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern" in Sipplingen (bereitgestellt am 09.09.2024)
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ (bereitgestellt am 26.07.2024)
Öffentliche Bekanntmachung des neuen Trauortes Seeliebe Beach Club(bereitgestellt am 26.06.2024)
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 (bereitgestellt am 11.06.2024)
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats und der Wahl des Kreistags am 09. Juni 2024 (bereitgestellt am 21.05.2024)
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 9. Juni 2024 (bereitgestellt am 14.05.2024)
1. Änderungssatzung Friedhofssatzung mit Beschluss vom 18.04.2024 (bereitgestellt am 02.05.2024)
Modifizierte Liegeplatzrichtlinien für die Gemeindehäfen der Gemeinde Sipplingen mit Beschluss vom 18.04.2024 (bereitgestellt am 23.04.2024)
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 (bereitgestellt am 08.04.2024)
Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (bereitgestellt am 02.04.2024)
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Sipplingen für das Haushaltsjahr 2024 (bereitgestellt am 02.04.2024)
Satzung der Gemeinde Sipplingen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) (bereitgestellt am 27.03.2024)
9. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 22.02.2024 (bereitgestellt am 29.02.2024)
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 (bereitgestellt am 30.01.2024)
Benutzungs- und Gebührenordnung für den gemeindeeigenen Rathauskeller mit Beschluss vom 25.01.2024 (bereitgestellt am 30.01.2024)
Liegeplatzrichtlinien für die Gemeindehäfen der Gemeinde Sipplingen mit Beschluss vom 25.01.2024 (bereitgestellt am 30.01.2024)
Festsetzung Grundsteuer 2024 (bereitgestellt am 02.01.2024)
1. Änderungssatzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (bereitgestellt am 21.12.2023)
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (bereitgestellt am 12.12.2023)
Zweckentfremdungssatzung (veröffentlicht am 20.11.2023)
Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023
1. Änderungssatzung über die Erhebung der Hundesteuer (bereitgestellt am 30.01.2023)
Weitere Bekanntgaben
Öffentliche Bekanntmachung
Das Regierungspräsidium Tübingen hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Überlingen-Owingen-Sipplingen in öffentlicher Sitzung am 08.11.2022 beschlossene 16. Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südlich Härlen“ in Überlingen mit Verfügung vom 16.02.2023 nach § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die 16. Teiländerung betrifft nachfolgende Bereiche auf dem Gebiet der Stadt Überlingen, Gemarkung Überlingen:
- Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“, einer Fläche für ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Pflegezentrum“, einer Wohnbaufläche sowie Grünflächen
Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Teiländerung ist der zeichnerische Teil in der Fassung vom 05.11.2021 maßgebend.
Die Teiländerung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die Flächennutzungsplan-Teiländerung wird zusammen mit ihrer Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Überlingen an folgender Stelle zu jedermanns Einsicht bereitgehalten:
Stadt Überlingen
Abteilung Stadtplanung
Bahnhofstraße 4
88662 Überlingen
Jedermann kann die Flächennutzungsplan-Teiländerung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).
Weiterhin kann die Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung im Internet auf der Homepage der Stadt Überlingen (www.ueberlingen.de) und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 BauGB eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Ist die Teiländerung des Flächennutzungsplans unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von Verfahrens- oder Formvorschriften auf Grund der GemO zu Stande gekommen, gilt er nach § 4 Abs. 4 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Teiländerung des Flächennutzungsplans verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung jedermann diese Verletzung geltend machen.
Überlingen, 28.02.2023
gez.
Jan Zeitler
Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Überlingen-Owingen-Sipplingen