Öffentliche Bekanntmachungen
und ortsübliche Bekanntgaben
Veröffentlichungen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen und ortsüblichen Bekanntgaben der Gemeinde Sipplingen rechtswirksam im Internet unter www.sipplingen.de unter Angabe des Bereitstellungstages veröffentlicht werden (zum Beschluss). Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Gemeinde Sipplingen, Rathausstraße 10, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse zugesandt.
Die öffentlichen Bekanntmachungen des Gemeinderates finden Sie im Bürgerinfoportal.
Hier gelangen Sie zum Gemeinderecht der Gemeinde Sipplingen.
Öffentliche Ausschreibung von Bauarbeiten auf der Grundlage der VOB und des Kommunalen Vergabehandbuches für Baden-Württemberg (bereitgestellt am 07.10.2024)
Rechtsverordnung der Gemeinde Sipplingen über die Sperrzeiten in öffentlichen Gaststätten (bereitgestellt am 09.09.2024)
Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Gemeinde Sipplingen (Zweckentfremdungssatzung – ZwEFS) (bereitgestellt am 09.09.2024)
Satzung der Gemeinde Sipplingen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) (bereitgestellt am 09.09.2024)
Satzung über die 3. Änderung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern" in Sipplingen (bereitgestellt am 09.09.2024)
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ (bereitgestellt am 26.07.2024)
Öffentliche Bekanntmachung des neuen Trauortes Seeliebe Beach Club(bereitgestellt am 26.06.2024)
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 (bereitgestellt am 11.06.2024)
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats und der Wahl des Kreistags am 09. Juni 2024 (bereitgestellt am 21.05.2024)
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 9. Juni 2024 (bereitgestellt am 14.05.2024)
1. Änderungssatzung Friedhofssatzung mit Beschluss vom 18.04.2024 (bereitgestellt am 02.05.2024)
Modifizierte Liegeplatzrichtlinien für die Gemeindehäfen der Gemeinde Sipplingen mit Beschluss vom 18.04.2024 (bereitgestellt am 23.04.2024)
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 (bereitgestellt am 08.04.2024)
Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (bereitgestellt am 02.04.2024)
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Sipplingen für das Haushaltsjahr 2024 (bereitgestellt am 02.04.2024)
Satzung der Gemeinde Sipplingen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) (bereitgestellt am 27.03.2024)
9. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 22.02.2024 (bereitgestellt am 29.02.2024)
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 (bereitgestellt am 30.01.2024)
Benutzungs- und Gebührenordnung für den gemeindeeigenen Rathauskeller mit Beschluss vom 25.01.2024 (bereitgestellt am 30.01.2024)
Liegeplatzrichtlinien für die Gemeindehäfen der Gemeinde Sipplingen mit Beschluss vom 25.01.2024 (bereitgestellt am 30.01.2024)
Festsetzung Grundsteuer 2024 (bereitgestellt am 02.01.2024)
1. Änderungssatzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (bereitgestellt am 21.12.2023)
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (bereitgestellt am 12.12.2023)
Zweckentfremdungssatzung (veröffentlicht am 20.11.2023)
Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023
1. Änderungssatzung über die Erhebung der Hundesteuer (bereitgestellt am 30.01.2023)
Weitere Bekanntgaben
Öffentliche Bekanntmachung
des Beschlusses des Gemeinderats der Gemeinde Sipplingen über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "Gräfin-Hildegard-Straße, 1. Änderung" im beschleunigten Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).
Der Gemeinderat der Gemeinde Sipplingen hat mit Beschluss vom 21.07.2022 dem Entwurf des Bebauungsplanes „Gräfin-Hildegard-Straße, 1. Änderung“ der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und den örtlichen Bauvorschriften zugestimmt und die öffentliche Auslegung desselben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB und § 10 a Absatz 1 BauGB abgesehen.
Das Plangebiet ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Übersichtsplan vom 16.05.2022:
Das Planziel ist eine allgemeine Aktualisierung des Bebauungsplanes und weitere Wohnungsbaumöglichkeiten durch Nachverdichtung zuzulassen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gräfin-Hildegard-Straße, 1. Änderung“ der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit Begründung,
zeichnerischem Teil, schriftlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften wird für die Dauer eines Monats von
Mittwoch, 01.03.2023
bis einschließlich
Mittwoch, 05.04.2023
im Rathaus Sipplingen, Rathausstr. 10, 78354 Sipplingen,
im Flur im OG öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen stehen zudem in diesem Zeitraum auf der Homepage der Gemeinde Sipplingen unter
https://www.sipplingen.de/buerger/verwaltung-politik/bauen-wohnen/bebauungsplaene und dort in der Rubrik „Aktuelle Verfahren“ zum Download bereit.
Während des angegebenen Zeitraumes kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Gerne dürfen Sie uns ihre Stellungnahme auch per E-Mail an gemeinde@sipplingen.de senden.
Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Sipplingen, 22.02.2023
gez. Oliver Gortat
Bürgermeister