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Grundsteuer - FAQ
Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer und wird von der Gemeinde selbst jährlich erhoben. Grundsteuer zahlt, wer Eigentum, Teileigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück besitzt. Ihr persönliches Vermögen als Grundstückseigentümer spielt keine Rolle, die Höhe bemisst sich allein am Grundstück.
Es wird unterschieden zwischen
- Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien, bisheriger Hebesatz 320 % (ab 01.01.2025 = 106 %)
- Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke (bebaut / bebaubar), bisheriger Hebesatz 370 % (ab 01.01.2025 = 106 %)