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Pressemitteilung zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025

Die vorgezogene Bundestagswahl 2025 wird am Sonntag, den 23. Februar 2025, stattfinden. Aufgrund zahlreicher Anfragen stellen wir Ihnen nachfolgend die bislang bekannten Informationen zur Wahl zur Verfügung.
 
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden im Zeitraum vom 12. Januar 2025 (frühestens) bis spätestens 2. Februar 2025 versendet. Laut aktuellen Angaben wird die Wahlbenachrichtigung für den PLZ-Bezirk „78“ am 16. Januar 2025 vom Druckzentrum des Rechenzentrums an den Postdienstleister übergeben. Nach Erhalt der Benachrichtigung können Sie die Briefwahlunterlagen online, durch Scannen des QR-Codes oder in anderer Form beantragen.
 
Briefwahlunterlagen
Aufgrund der engen gesetzlichen Fristen erfolgt die Druckfreigabe der Stimmzettel durch den Kreiswahlleiter voraussichtlich nach dem 30. Januar 2025. Der Druck der Stimmzettel wird in der Woche ab dem 3. Februar 2025 beginnen, und die Auslieferung an die Städte und Gemeinden erfolgt bis spätestens 7. Februar 2025. Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab Montag, den 10. Februar 2025, ausgegeben werden. Ab diesem Zeitpunkt können auch die beantragten Briefwahlunterlagen verschickt werden. Wichtig: Vorher ist ein Versand der Briefwahlunterlagen an die Antragssteller nicht möglich.
Wahlberechtigte, die bereits vor dem 30. Januar 2025 einen Antrag auf Briefwahl stellen, werden vorgemerkt. Beachten Sie bitte, dass für den Versand von Briefwahlunterlagen ins Ausland gegebenenfalls längere Zustellfristen zu berücksichtigen sind.
 
Wichtig: Damit Ihre Stimme gezählt werden kann, müssen die Briefwahlunterlagen bis spätestens am Wahlsonntag, den 23. Februar 2025, bis 18:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Sipplingen (Rathausstraße 10, 78354 Sipplingen) eingegangen sein. Andernfalls können sie nicht mehr berücksichtigt werden.
 
Erweiterte Öffnungszeiten für die Beantragung der Briefwahl
Aufgrund des kurzen Zeitraums von etwa zwei Wochen haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Bürgerservice und Ordnung zu beantragen und abzuholen. Die zusätzlichen Öffnungszeiten sind wie folgt:

  • Dienstag: 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Freitag: 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

 
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen persönlich abholen, haben Sie die Möglichkeit, diese direkt vor Ort im Rathaus auszufüllen und anschließend in die bereitgestellte Briefwahlurne einzuwerfen. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie bei der Abholung der Unterlagen.
 
Deutsche im Ausland
Deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Um an der Bundestagswahl teilzunehmen, müssen Auslandsdeutsche vor jeder Wahl einen formellen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie auf den Webseiten des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiterin.de sowie auf www.sipplingen.de (Bürger, Verwaltung & Politik, Kommunale Gremien & Ortsrecht, Wahlen).
 
Wahlhelfer gesucht – Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Nach unserem Aufruf „Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht“ vor Weihnachten haben wir einige Rückmeldungen erhalten. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken. Es haben sich bereits ausreichend Wahlhelfer gefunden, sodass keine weiteren Meldungen erforderlich sind.
 
Weitere Informationen zur Wahl
Alle wichtigen Informationen rund um die Bundestagswahl 2025 werden fortlaufend auf unserer Homepage www.sipplingen.de (Bürger, Verwaltung & Politik, Kommunale Gremien & Ortsrecht, Wahlen) bereitgestellt. Besuchen Sie uns regelmäßig, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
 
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Mitwirkung!