Nützliche Hinweise zur Urlaubsbuchung
Zur Finanzierung der touristischen Einrichtungen erhebt die Gemeinde Sipplingen eine Kurtaxe.
Die Kurtaxe beträgt pro Person und Nacht ab 15 Jahre:
- 01. April – 31. Oktober: 3,50 €
- 01. November – 31. März: 2,00 €
Befreiungen
- Geschäftsreisende
- Schwerbehinderte Personen mit mindestens 80% nachgewiesener Erwerbsminderung
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit einer Begleitperson nachgewiesen wird
Die Erhebung einer Kurtaxe wird durch die Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung -KTS) und die 2. Änderung zur Kurtaxesatzung geregelt.
Hier finden Sie die Gastaufnahmebedingungen als PDF zum download.
Sie freuen sich auf Ihren Urlaub in Sipplingen und dennoch ist keiner gewappnet vor plötzlicher Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen. Sichern Sie sich und Ihre Familie gegen Stornokosten ab indem Sie mit Ihrer Buchung auch eine Reiserücktritts-Versicherung abschließen.
Versicherungsumfang
- Entschädigung bei Stornierung der Reise aus versichertem Grund (Stornokosten)
- Entschädigung bei verspätetem Reiseantritt (Mehrkosten der verspäteten Hinreise)
- Entschädigung bei Elementarereignissen am Urlaubsort vor Reiseantritt (Stornokosten oder Mehrkosten der verspäteten Hinreise)
- Entschädigung bei außerplanmäßiger Beendigung der Reise (zusätzliche Kosten der Rückreise)
- Entschädigung bei nicht genutzten Reiseleistungen (anteiliger Reisepreis)
- Entschädigung bei verlängertem Aufenthalt und bei Elementarereignissen während der Reise (Mehrkosten der außerplanmäßigen Rückreise und verlängertem Aufenthalt)
- Entschädigung bei verlängertem Aufenthalt und bei Elementarereignissen während der Reise (Mehrkosten der außerplanmäßigen Rückreise und verlängertem Aufenthalt)
Zum Abschluss der Reiserücktritts-Versicherung nutzen Sie die Unterlagen der ERGO Reiseversicherung AG.
Hier finden Sie die Nutzungshinweise der ECHT BODENSEE CARD.