Zur Finanzierung der touristischen Einrichtungen erhebt die Gemeinde Sipplingen eine Kurtaxe.

Die Kurtaxe beträgt pro Person und Nacht ab 15 Jahre:

  • 01. April – 31. Oktober: 3,50 €
  • 01. November – 31. März: 2,00 €

Befreiungen:

  • Geschäftsreisende
  • Schwerbehinderte Personen mit mindestens 80% nachgewiesener Erwerbsminderung
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit einer Begleitperson nachgewiesen wird


Kurtaxesatzung
Die Erhebung einer Kurtaxe wird durch die Kurtaxesatzung geregelt. Bitte auch die 2. Änderung zur Kurtaxesatzung beachten.