Zur Finanzierung der touristischen Einrichtungen erhebt die Gemeinde Sipplingen eine Kurtaxe.
Die Kurtaxe beträgt pro Person und Nacht ab 15 Jahre:
- 01. April – 31. Oktober: 3,50 €
- 01. November – 31. März: 2,00 €
Befreiungen:
- Geschäftsreisende
- Schwerbehinderte Personen mit mindestens 80% nachgewiesener Erwerbsminderung
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit einer Begleitperson nachgewiesen wird
Kurtaxesatzung
Die Erhebung einer Kurtaxe wird durch die Kurtaxesatzung geregelt. Bitte auch die 2. Änderung zur Kurtaxesatzung beachten.